Wände streichen - Verarbeitungshinweise
Was Sie beim Streichen von Wänden beachten sollten
UNTERGRUND: Geeignete Untergründe sind Mauerwerke, feste Putze, Gipskartonplatten, Beton, Faserzementplatten, Raufasertapeten, Glasgewebetapeten, tragfähige Altanstriche und ähnliche Oberflächen.
Die Untergründe müssen fest, trocken, frei von Verschmutzungen, Ausblühungen, Verfärbungen, Pilzbefall, Sinterschichten, Mehlkornschichten und trennenden Substanzen sein. Vorhandene Altbeschichtungen müssen auf Eignung, Haft- und Tragfähigkeit geprüft werden. Nicht haftende Schichten bzw. Tapeten entfernen. Es wird empfohlen, vor Beginn der Arbeiten Musterflächen anzulegen und somit die Haftung und das Oberflächenbild zu prüfen. Bei gipsgebundenen Spachtelmassen/Grundputzen bzw. Fugenverspachtelungen, insbesondere bei dünnen Gipsschichten, ist die Tragfähigkeit der Gipsschicht zu prüfen und eine Vorbehandlung mit einem geeigneten Tiefgrund notwendig.
Stark saugfähige Untergründe mit Tiefgrund bzw. Gel-Grund egalisieren.
Tipp: Die Saugfähigkeit des Untergrundes kann durch Aufstreichen von Wasser getestet werden. Zieht das Wasser schnell ein und verfärbt sich der Untergrund dunkel ist der Untergrund saugfähig.
VERARBEITUNG: Einen gleichmäßigen Anstrich, bei Bedarf mit ca. 5 % Wasser verdünnt auftragen. Auf kontrastreichen, stark oder unterschiedlich saugenden Untergründen ist ein vorheriger mit 5-10% Wasser verdünnter Grundanstrich empfehlenswert. Nicht bei Temperaturen unter +5°C anwenden bzw. trocknen lassen. Hohe Umgebungstemperaturen verkürzen die Verarbeitungszeit.
Tipp: Im Winter die Raumheizung einen Tag vorher runterregulieren, im Sommer in den kühleren Vormittagsstunden arbeiten.
TROCKENZEIT: Bei + 23° C und 50 % rel. Luftfeuchtigkeit nach ca. 6 Stunden oberflächentrocken und überstreichbar.
ENTSORGUNG: Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Flüssige Materialreste bei einer autorisierten Sammelstelle für Altfarben/Altlacke abgeben. Eingetrocknete Materialreste können als ausgehärtete Farben oder als Hausmüll entsorgt werden. AVV-Abfallschlüssel-Nr. 08 01 12.