Holzzäune streichen - Verarbeitungshinweise

Was Sie beim Streichen von Holzzäunen beachten sollten

Untergrund:

Geeignete Untergründe sind Holz bzw. Holzwerkstoffe und ähnliche Oberflächen.

Die Untergründe müssen fest, tragfähig, trocken sowie frei von Verschmutzungen und trennenden Substanzen sein müssen. Die maximale Holzfeuchte darf bei Laubhölzern 12% und bei Nadelhölzern 15% nicht übersteigen. Vergraute Holzschichten entfernen. Vorhandene Altbeschichtungen müssen auf Eignung, Haft- und Tragfähigkeit geprüft werden. Nicht tragfähige Schichten entfernen. Schleifarbeiten nur in Faserrichtung ausführen. Schleifstaub gründlich entfernen, den Absatz Besondere Hinweise beachten. Es wird empfohlen, vor Beginn der Arbeiten Musterflächen anzulegen und somit die Haftung und das Oberflächenbild zu prüfen.

Vorhandene farbige Holzimprägnierungen können das Erscheinungsbild des Endfarbtons negativ  beeinflussen.

Tipp:

Beschichtungen auf Holz- und Holzbauteile müssen regelmäßig auf intakte Oberflächen geprüft werden, wir empfehlen alle 2-3 Jahre einen Überholungsanstrich auszuführen.

Verarbeitung:

Das Material vor der Verarbeitung sorgfältig aufrühren bzw. den Kanister gut aufschütteln.  Der Auftrag kann durch streichen oder spritzen erfolgen.

Streichauftrag: benötigt wird ein Pinsel mit Kunststoffborsten, das Material gleichmäßig auftragen und in Holzfaserrichtung verteilen.

Spritzauftrag: das Material unverdünnt gleichmäßig auftragen. Entstandene Abläufer gleich mit einem Pinsel ausstreichen.

Airless-Spitzauftrag:

Düse: 0,12 mm, Spritzdruck 100-140 bar*

Aircoat/Airmix-Spitzauftrag:

Düse: 0,12 mm, Spritzdruck 50-80 bar, Luftdruck: 1-2 bar* 

Finecoat-Spritzauftrag:

Düse 0,3 mm*

Trocknungszeiten:

Bei + 23° C und 50 % rel. Luftfeuchtigkeit nach ca. 2-4 Stunden oberflächentrocken und überstreichbar.

Entsorgung:
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Flüssige Materialreste bei einer autorisierten Sammelstelle für Altfarben/Altlacke abgeben. Eingetrocknete Materialreste können als ausgehärtete Farben oder als Hausmüll entsorgt werden. AVV-Abfallschlüssel-Nr. 08 01 12.